Folgekostenversicherung

Haben sich Versicherte eine körperliche Beeinträchtigung durch eine medizinisch nicht indizierte Maßnahme, wie z.B. eine ästhetische Operation zugezogen, hat die Krankenkasse entsprechend dem Gesundheitsreformgesetz das Recht, den Patienten an den entstandenen Behandlungskosten zu beteiligen.

In Kooperation mit der DGPRÄC (Deutschen Gesellschaft der Plastischen, Rekonstruktiven und Ästhetischen Chirurgen) gibt es zum Schutz der Patienten eine Versicherungslösung, die vor potentiellen Folgekosten einer medizinisch nicht indizierten ästhetischen Operation oder Behandlung schützt.

Weitere Informationen unter www.folgekostenversicherung.de