Wird eine übergroße Brust als "Krankheit" eingestuft, übernimmt in der Regel die Krankenkasse die Kosten für die Verkleinerung. Als "Krankheit" werden von vielen Krankenkassen Brüste ab ca. 400 g Übergewicht pro Seite (wird jedoch immer auch in Relation zum Gesamtgewicht betrachtet) mit Schmerzzuständen und Rücken-Hals-Schulter-Arm-Schmerzen angesehen. Korrekturen einer erschlafften Brust müssen jedoch immer als ästhetischer Eingriff selbst von der Patientin bezahlt werden.
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Vorbereitungen
Sophienklinik Stuttgart
Fachklinik für Plastisch-Ästhetische Chirurgie | 70178 Stuttgart | Tel. 07 11 / 48 98 488
