Grundsätzliches zur
Brustverkleinerung und Bruststraffung

Werden die Kosten für eine Brustverkleinerung von der Krankenkasse übernommen?

Wird eine übergroße Brust als "Krankheit" eingestuft, übernimmt in der Regel die Krankenkasse die Kosten für die Verkleinerung. Als "Krankheit" werden von vielen Krankenkassen Brüste ab ca. 400 g Übergewicht pro Seite (wird jedoch immer auch in Relation zum Gesamtgewicht betrachtet) mit Schmerzzuständen und Rücken-Hals-Schulter-Arm-Schmerzen angesehen. Korrekturen einer erschlafften Brust müssen jedoch immer als ästhetischer Eingriff selbst von der Patientin bezahlt werden.

Thema:
Brustverkleinerung
und Bruststraffung

Häufige Fragen (FAQ)

Sophienklinik GmbH
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Kurz-Information

OP Dauer:
ca. 2,0-2,5 Stunden

Narkose:
Vollnarkose

Klinikaufenthalt:
1 Nacht

FAQ:
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Brustverkleinerung

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