“Der richtige Arzt” für ästhetische Operationen

Die VDPC und die VDÄPC fordern: Änderung der Facharztbezeichnung für Plastische Chirurgie notwendiger denn je.

Über die Reality-Shows und Doku-Soaps zur “Schönheitschirurgie” ist die Diskussion über das Für und Wider von “Ästhetisch-Plastischen Operationen” in Deutschland entfacht worden. Das Problem aller Plastischen Chirurgen weltweit trat damit in das Bewusstsein vieler Verbraucher: Jeder Facharzt hat das Recht, so genannte “Schönheitsoperationen” vorzunehmen. Der Dermatologe saugt Fett ab – obwohl er es in seiner Facharztausbildung nicht gelernt hat, der Hals-Nasen-Ohren-Arzt nimmt Bodylifts vor – obwohl er dafür keine spezielle Ausbildung hat. Das ist etwa so, als wolle man einen Wasserschaden im Haus von einem Elektriker beheben lassen.

Warum vertrauen sich Patienten diesen Ärzten an, wenn sie eine ästhetisch-plastische Operation vornehmen lassen wollen? Weil sie nicht wissen, dass in Deutschland nur der Plastische Chirurg der Facharzt ist, der in seiner Facharztausbildung neben der Rekonstruktiven Chirurgie, der Handchirurgie und der Verbrennungschirurgie auch die Ästhetisch-Plastischen Chirurgie von der Pike auf erlernt hat. Mit einer Änderung der Facharztbezeichnung wollen die Plastischen Chirurgen diesem Dilemma nun ein Ende setzen. Doch ob diese Änderung vorgenommen wird, liegt nicht an der Vereinigung der Deutschen Plastischen Chirurgen (VDPC) oder der Vereinigung der Deutschen Ästhetisch-Plastischen Chirurgen (VDÄPC).

Staatssekretärin Emilia Müller vom Bayerischen Staatsministerium für Umwelt, Gesundheit- und Verbraucherschutz war mit einer bayerischen Initiative zur Änderung des Gesetzes über die Werbung auf dem Gebiet des Heilwesens erfolgreich. Auf ihren Antrag hin wurde aktuell im Bundesrat beschlossen, dass ästhetische Operationen in den Anwendungsbereich des Heilmittelwerbegesetzes einbezogen werden sollten. Jetzt ist der Bundestag am Zug, sich dieser Initiative für mehr Verbraucherschutz in der ästhetischen Chirurgie anzuschließen.

Bereits im Juli hatte Staatssekretärin Müller mit einer Veranstaltung zum Thema “Verbraucherschutz in der Schönheitschirurgie” Aufsehen erregt. Bei dieser Veranstaltung stellte sie ein Merkblatt vor, das künftigen Patienten den Weg zum richtigen Arzt erleichtern soll: “Tipps für den Verbraucher: Wie finde ich den richtigen Arzt für mich”.

Auch Bundestagabgeordnete Gitta Connemann (CDU) will sich weiterhin aktiv dafür einsetzen, dass künftig nur noch Ärzte, die eine Weiterbildung zum Facharzt für Plastische Chirurgie abgeschlossen haben, ästhetische Operationen durchführen dürfen.

Weitere Unterstützung kommt vom Präsidenten der Bundesärztekammer, der alle Bundesländer dazu aufgerufen hat, dem Beispiel Bayerns zu folgen: Bayerns Landesärztekammer hat bereits zum 1. August 2004 eine Änderung der Facharztbezeichnung vorgenommen: Der bayerische Facharzt heißt seitdem nicht mehr “Facharzt für Plastische Chirurgie” sondern “Facharzt für Plastische und Ästhetische Chirurgie”.