Vorsicht bei Beauty-OPs im Ausland

Nicht alle Kosten sind vorhersehbar

Besorgt verfolgt die Deutsche Gesellschaft für Ästhetisch-Plastische Chirurgie (DGÄPC) den Trend, den Sommerurlaub für eine ästhetische Operation im Ausland zu nutzen. Beautytouristen gingen Risiken ein, die gesundheitliche Schäden genauso wie nicht vorhersehbare finanzielle Belastungen nach sich ziehen könnten, warnt DGÄPCVorstandsmitglied Dr. Horst Sandner. Ein im Juli in Kraft tretendes Gesetz sichert jetzt zudem, dass die Kosten für eine eventuell nötige Nachbehandlung in Deutschland vollständig vom Patienten getragen werden.

Häufigster Grund für die Entscheidung, eine Schönheitsoperation außerhalb Deutschlands durchführen zu lassen: der Preis. Insbesondere das osteuropäische Ausland lockt (auch dank niedriger Betriebs- und Lohnnebenkosten) mit Schnäppchenangeboten. Doch diese Preise entpuppten sich oft als Spitze des Eisberges, so Sandner: „Durch Beratungshonorare, Vermittlungsgebühren und Reisekosten wird die scheinbar so günstige Auslands-OP schnell teurer als ein vergleichbarer Eingriff beim Plastischen Chirurgen in Deutschland.“ Zudem können sich Beauty-Touristen, erstmal zurück in Deutschland, mit postoperativ auftretenden Komplikationen nicht an den Operateur wenden. „Übernimmt ein hiesiger Arzt die erforderliche Nachbehandlung, muss er die Ursache beispielsweise für eine Entzündung der Operationsnarbe an die Kasse melden“, erklärt Sandner. „Diese wird dann die Übernahme der Behandlungskosten verweigern.“ Bisher machte der Arzt lediglich sehr allgemeine Angaben nach einem vorgegebenen Schlüssel an die Kassen, etwa „entzündliche Hautveränderung“. Die DGÄPC bezeichnet den im Juli in Kraft tretenden Paragraphen als verfassungswidrigen Angriff auf die Ärztliche Schweigepflicht. In Deutschland enthält zumindest beim Plastischen Chirurgen der Behandlungsvertrag in der Regel die Nachsorge, der neue Paragraph kommt normalerweise also nur selten zur Anwendung. Partnerschaften zwischen Chirurgen im Ausland und deutschen Kollegen bestehen selten; sie sichern die Nachbehandlung in Deutschland ohne zusätzliche Kosten für den Patienten. Noch vor der Kostenunsicherheit sollten qualitative Faktoren die Entscheidung für einen Operateur im Ausland beeinflussen. „Einen guten ästhetischen Chirurgen erkennen Sie an seiner Facharztausbildung für Plastische Chirurgie. Über die im entsprechenden Land üblichen Ausbildungswege informieren internationale Fachgesellschaften“, weiß DGÄPC Mitglied Dr. Hermann Solz. Der Mannheimer Chirurg operiert selbst regelmäßig in seiner zweiten Heimat Brasilien. Er empfiehlt auch, sich über die Website der Internationalen Gesellschaft ISAPS einen Arzt im gewünschten Zielland zu suchen. „Die Aufnahmekriterien hier entsprechen internationalen Standards. Bei möglichen Komplikationen werden außerdem Kollegen über die Ländergrenzen hinaus nach einer Lösung suchen.“ Genauso wichtig: die Möglichkeit, sich sprachlich mit dem Arzt zu verständigen. „Nur so können Sie ein Vertrauensverhältnis aufbauen“, so Solz.

Im Bereich „Patienteninfos/Sonderthemen“ unter www.dgaepc.de bietet die DGÄPC einen Ratgebertext „Die 6 Goldenen Regeln für Beauty-OPs im Ausland“ zum Download an. Hier erfahren Interessierte, wie sie die Entscheidung für den richtigen Chirurgen im Ausland sicherstellen können.